Kosten und Gebühren

Sie entscheiden, welches
Vergütungsmodell Sie bevorzugen.

Erfolgsabhängige
Vergütung

Kalkulierbare Pauschalhonorare. Im Falle der Zahlung des Schuldners veranschlagen wir zusätzlich ein Erfolgshonorar ab 10 % aus den eingehenden Zahlungen.

Reguläre
Vergütung

Vereinbarung der Vergütung gem. §13e RDG. Die Höhe bestimmt sich nach dem offenen Forderungsbetrag.

Vergütung nach
Stundenhonorar

Für komplexe und umfangreiche Angelegenheiten bieten wir zudem die Vereinbarung von Stundenhonoraren an.

Selbstverständlich machen wir den Verzugsschaden in Höhe der Vergütung
gem. §13e RDG gegenüber Ihrem Schuldner geltend.

Wir berechnen keine Mitgliedsbeiträge oder Monatspauschalen.

Haben Sie Fragen?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

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